Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.2002

Geschäftszahl

2001/03/0308

Rechtssatz

Nur weil auf einer für den Fußgänger- oder Fahrzeugverkehr bestimmten Landfläche auch landwirtschaftliche Tätigkeiten mit landwirtschaftlichen Geräten verrichtet werden, kann ihr deshalb der Charakter einer Straße gemäß Paragraph eins, Absatz eins, StVO nicht abgesprochen werden.