Verwaltungsgerichtshof
27.02.2002
2001/03/0308
Nur weil auf einer für den Fußgänger- oder Fahrzeugverkehr bestimmten Landfläche auch landwirtschaftliche Tätigkeiten mit landwirtschaftlichen Geräten verrichtet werden, kann ihr deshalb der Charakter einer Straße gemäß Paragraph eins, Absatz eins, StVO nicht abgesprochen werden.