Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.12.2005

Geschäftszahl

2001/03/0162

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/10/0024 E 10. Dezember 2001 RS 1

Stammrechtssatz

Das Zurkenntnisbringen des Anzeigeninhalts mit der Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme zur Rechtfertigung stellt eine taugliche Verfolgungshandlung im Sinne des Paragraph 32, VStG dar, wenn die Anzeige alle wesentlichen Tatbestandsmerkmale enthält vergleiche etwa das Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 19. September 1984, Zl 82/03/0112, VwSlg 11525 A/1984, oder das hg Erkenntnis vom 22. November 1985, Zl 85/18/0101).