Verwaltungsgerichtshof
28.04.2004
2001/03/0115
GRS wie 2002/02/0189 E 25. Juli 2003 RS 3
Zur Vermutung einer Alkoholisierung einer Person reicht allein das Vorliegen von "geröteten Bindehäuten" - unabhängig von der Ursache - aus, zumal hiezu ein einziges Alkoholisierungsmerkmal genügt (Hinweis E 20.9.2002, 2002/02/0228).