Verwaltungsgerichtshof
17.05.2002
2001/02/0179
GRS wie 0195/74 E 26. Juni 1974 RS 1
(hier nur erster Satz)
Es ist nicht von Bedeutung, ob die Verfolgungshandlung dem Täter zur Kenntnis gelangt (hier: Zustellversuch). Die Verfolgungshandlung muß nur während der Verjährungszeit in irgend einer Form nach außen in Erscheinung treten.