Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.05.2002

Geschäftszahl

2001/02/0179

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0195/74 E 26. Juni 1974 RS 1

(hier nur erster Satz)

Stammrechtssatz

Es ist nicht von Bedeutung, ob die Verfolgungshandlung dem Täter zur Kenntnis gelangt (hier: Zustellversuch). Die Verfolgungshandlung muß nur während der Verjährungszeit in irgend einer Form nach außen in Erscheinung treten.