Verwaltungsgerichtshof
18.03.2003
2000/21/0173
GRS wie 97/08/0078 E 4. Oktober 2001 RS 2
Die Erteilung der Approbationsbefugnis innerhalb eines Organs ist grundsätzlich an keine Form gebunden, sie kann daher auch mündlich erfolgen und es muss dem Außenstehenden auch nicht bekannt gemacht werden, aufgrund welcher Umstände der die Erledigung gemäß Paragraph 18, Absatz 4, AVG Genehmigende zu dieser Genehmigung befugt war.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
2000/21/0174