Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.04.2001

Geschäftszahl

2000/20/0336

Rechtssatz

Erst im Berufungsverfahren - außerhalb der Frist des Paragraph 71, Absatz 2, AVG - nachgetragene Behauptungen können einen Wiedereinsetzungsantrag nicht mehr begründen vergleiche etwa das hg. Erkenntnis vom 10. Juli 1997, Zl. 97/20/0299, mwN).