Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.2001

Geschäftszahl

2000/18/0041

Rechtssatz

Die Tilgung der Verurteilung steht einer Berücksichtigung der zu Grunde liegenden Tat im Rahmen der Beurteilung des Gesamtfehlverhaltens des Fremden nicht entgegen (Hinweis E 21. Juli 1994, 94/18/0374, ergangen zu Paragraph 18, Absatz eins, FrG 1993).