Verwaltungsgerichtshof
18.09.2003
2000/16/0606
GRS wie 89/17/0064 E 22. Februar 1991 RS 2
Der Antrag eines Abgabepflichtigen auf Rückerstattung einer von ihm geleisteten Selbstbemessungsabgabe ist jedenfalls dann, wenn die Erledigung eines solchen Rückerstattungsantrages voraussetzt, daß die Behörde die Rechtsfrage der Abgabenschuldigkeit beantwortet, (auch) als Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung der Selbstbemessungsabgabe zu werten (Hinweis E 24.6.1988, 85/17/0050).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
2000/16/0607