Verwaltungsgerichtshof
11.07.2000
2000/16/0311
GRS wie 92/14/0033 B 7. August 1992 RS 1
Wie der VwGH in stRsp ausgeführt hat (Hinweis E 26.9.1990, 89/13/0240), ist die Zulässigkeit der Wiedereinsetzung in das Verfahren nur in jenem Rahmen zu untersuchen, der durch die Behauptungen des Wiedereinsetzungswerbers gesteckt ist. Der behauptete Wiedereinsetzungsgrund muß daher bereits im Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand glaubhaft gemacht bzw müssen bereits im Antrag taugliche Bescheinigungsmittel beigebracht werden (Hinweis B 28.6.1989, 89/16/0093).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
2000/16/0312