Verwaltungsgerichtshof
25.05.2000
2000/16/0239
GRS wie 93/17/0066 E 27. September 1994 RS 6
(hier Wr GetränkesteuerG 1992 anzuwenden)
In Hinblick auf die tragenden Unternehmensgrundlagen Lokal und Geschäftseinrichtung ist Unternehmenspacht anzunehmen, wenn der Erwerber in der Lage ist, in den vorhandenen Betriebsräumen ohne wesentliche Unterbrechung einen dem vorangegangenen gleichwertigen Betrieb fortzuführen (Hinweis E 22.4.1986, 85/14/0165).
Vorabentscheidungsverfahren:
* Ausgesetztes Verfahren:
99/16/0295 B 25. November 1999
* EuGH-Entscheidung:
EuGH 61997CJ0437 9. März 2000