Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.2002

Geschäftszahl

2000/15/0200

Rechtssatz

Die "Zur-Verfügung-Stellung" von in der Beschwerde nicht näher bezeichneten wissenschaftlichen Arbeiten und Forschungsergebnissen (die Beschwerde spricht dazu eine ausschließlich beratende Tätigkeit im parlamentarischen Unterausschuss und "bei der Eurogroup" an) oder der "Aufbau einer Datenbank über bestehende Literatur zu Tierrechten samt Schlagwortverzeichnis" entsprechen für sich noch nicht den Kriterien einer wissenschaftlichen Betätigung.