Verwaltungsgerichtshof
19.06.2002
2000/15/0164
GRS wie 97/13/0091 E 27. Februar 2001 RS 4
(hier: Paragraph 146, Absatz 3, Tir LAO 1984 anzuwenden)
Die Berufung auf Akten stellt kein zulässiges Beweisanbot dar, wenn im Beweisantrag nicht dargestellt wird, aus welchen Bestandteilen des betroffenen Aktes sich welche konkreten Umstände ergeben sollten (Hinweis E 22.4.1992, 91/14/0232).