Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.03.2004

Geschäftszahl

2000/15/0118

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/14/0257 E 1. Oktober 1991 RS 3

Stammrechtssatz

Die Anforderungen an den Umfang der betrieblichen Handlungen, die zur Begründung einer Betriebsstätte erforderlich sind, sind umso geringer, je mehr sich die eigentliche gewerbliche Tätigkeit außerhalb einer festen örtlichen Anlage vollzieht (Hinweis Lenski-Steinberg, Kommentar zum GewStG, Paragraph 2,, Anmerkung 68, 175 mit Hinweis auf die deutsche Judikatur).