Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.01.2003

Geschäftszahl

2000/15/0086

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/14/0040 E 29. Juni 1999 RS 2

Stammrechtssatz

Die Unterlassung der Abfuhr der Lohnsteuer für ausgezahlte Löhne kann im Hinblick auf Paragraph 78, Absatz 3, EStG 1988 nicht mit dem Hinweis der nicht ausreichenden Mittel als unverschuldete Pflichtverletzung gewertet werden.