Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.03.2004

Geschäftszahl

2000/15/0079

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/15/0078 E 18. März 2004 RS 2

Stammrechtssatz

Dass die Vertragspartner ausdrücklich einen "freien Dienstvertrag" begründeten, stand der Qualifikation der Einkünfte als solche aus nichtselbstständiger Arbeit dann nicht entgegen, wenn das tatsächlich verwirklichte Geschehen überwiegend für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses im Sinne des Paragraph 47, Absatz 2, EStG 1988 sprach.