Verwaltungsgerichtshof
24.06.2004
2000/15/0066
Dem Erkenntnis vom 30. Jänner 1991, 90/13/0102, ist eine Aussage, wonach bei einer stundenweisen Zahlung einer Zulage hinsichtlich des Überwiegens auf die stündliche Arbeitszeit abzustellen sei, nicht zu entnehmen.