Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.05.2005

Geschäftszahl

2000/15/0059

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/15/0056 E 31. März 2000 RS 6

Stammrechtssatz

Die Frage, ob eine Rechtsbeziehung auch unter Fremden in gleicher Weise zustande gekommen und abgewickelt worden wäre, ist eine Tatfrage und daher auf Grund entsprechender Erhebungen in freier Beweiswürdigung zu lösen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

2000/15/0060