Verwaltungsgerichtshof
31.05.2005
2000/15/0059
Entscheidendes Merkmal einer verdeckten Ausschüttung ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach nicht unmittelbar als Einkommensverteilung erkennbar sind und ihre Ursache in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen haben. Diese Ursache ist an Hand eines Fremdvergleiches zu ermitteln.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
2000/15/0060