Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.10.2003

Geschäftszahl

2000/15/0024

Rechtssatz

Die Frage der Einkunftsart ist für jeden Besteuerungszeitraum selbstständig zu entscheiden (Hinweis E 3. Mai 1983, 82/14/0248).