Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.10.2003

Geschäftszahl

2000/15/0024

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 94/15/0059 E 5. Oktober 1994 RS 3

Stammrechtssatz

Selbst die Verpflegung der Gäste und tägliche Wartung der Zimmer begründet keinen (steuerlichen) Gewerbebetrieb, wenn solche Tätigkeiten wegen der geringen Zahl von Fremdenzimmern nur in bescheidenem Ausmaß anfielen. Entscheidend ist, ob die Verwaltungsarbeit im konkreten Fall in ERHEBLICHEM UMFANG jenes Maß überschreitet, welches mit der Vermögensverwaltung üblicherweise verbunden ist (Hinweis E 3.5.1983, 82/14/0248).