Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.02.2004

Geschäftszahl

2000/15/0015

Rechtssatz

Bei Paragraph 9, KommStG in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 819 aus 1993, handelt es sich um eine auf einfache Handhabung Bedacht nehmende typisierende Regelung für Unternehmen geringen Umfanges, die im Rahmen einer Objektsteuer, die an den Begriff der Betriebsstätte anknüpft und der Abgeltung von Gemeindelasten dient, sachlich gerechtfertigt ist (Hinweis E 28. März 2001, 96/13/0018).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2000/15/0016