Verwaltungsgerichtshof
26.05.2004
2000/14/0207
Der Besitz eines Eigenheims am bisherigen Arbeitsort stellt nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes keinen Grund für die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung an den neuen Arbeitsort dar (Hinweis E 31. März 1987, 86/14/0165).