Verwaltungsgerichtshof
16.09.2003
2000/14/0175
Es trifft zu, dass nachträgliche betriebliche Einkünfte aufgrund der Anknüpfung an die Bilanz auf den Veräußerungs- bzw. Aufgabezeitpunkt stets auf Basis eines Betriebsvermögensvergleiches zu ermitteln sind (Hinweis E 22. Oktober 1996, 95/14/0018).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
2000/14/0176
2000/14/0177