Verwaltungsgerichtshof
28.04.2004
2000/14/0125
Wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgeführt hat, begründet etwa das "Bereitstehen auf Abruf" eine besondere persönliche Abhängigkeit, die für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern eher typisch ist als für selbständige Unternehmer (Hinweis E 16.2.1994, 90/13/0251).