Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.04.2004

Geschäftszahl

2000/14/0125

Rechtssatz

Wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgeführt hat, begründet etwa das "Bereitstehen auf Abruf" eine besondere persönliche Abhängigkeit, die für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern eher typisch ist als für selbständige Unternehmer (Hinweis E 16.2.1994, 90/13/0251).