Verwaltungsgerichtshof
20.10.2004
2000/14/0114
GRS wie 95/15/0056 E 31. März 2000 RS 6
Die Frage, ob eine Rechtsbeziehung auch unter Fremden in gleicher Weise zustande gekommen und abgewickelt worden wäre, ist eine Tatfrage und daher auf Grund entsprechender Erhebungen in freier Beweiswürdigung zu lösen.