Verwaltungsgerichtshof
24.09.2003
2000/13/0182
GRS wie 97/13/0069 E 28. November 2002 RS 1
Bei Abgrenzungsfragen zwischen selbständiger und nicht selbständiger Tätigkeit sind wesentliche Merkmale einerseits das Vorliegen eines Unternehmerwagnisses, andererseits das Vorliegen einer Weisungsgebundenheit sowie die organisatorische Eingliederung in den Betrieb des Dienstgebers. Es ist daher das Gesamtbild einer Tätigkeit darauf zu untersuchen, ob die Merkmale der Selbständigkeit oder jene der Unselbständigkeit überwiegen (Hinweis E 2. Juli 2002, 99/14/0056 und 2000/14/0148).