Verwaltungsgerichtshof
19.11.2002
2000/12/0219
§ 30a Abs. 1 Z. 1 Oö GehG räumt der Behörde kein Ermessen ein.Paragraph 30 a, Absatz eins, Ziffer eins, Oö GehG räumt der Behörde kein Ermessen ein.