Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.11.2002

Geschäftszahl

2000/12/0219

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/12/0102 E 18. Februar 1994 RS 3

(hier ohne Klammerausdruck)

Stammrechtssatz

Die Frage der Höherwertigkeit einer Tätigkeit (A-Wertigkeit) kann nicht anhand von Vergleichsüberlegungen gelöst werden, die sich auf Mitarbeiter mit einer völlig unterschiedlichen Vorbildung bezieht (hier: als "A" eingestufte technisch ausgebildete Mitarbeiter).