Verwaltungsgerichtshof
19.11.2002
2000/12/0219
GRS wie 93/12/0102 E 18. Februar 1994 RS 3
(hier ohne Klammerausdruck)
Die Frage der Höherwertigkeit einer Tätigkeit (A-Wertigkeit) kann nicht anhand von Vergleichsüberlegungen gelöst werden, die sich auf Mitarbeiter mit einer völlig unterschiedlichen Vorbildung bezieht (hier: als "A" eingestufte technisch ausgebildete Mitarbeiter).