Verwaltungsgerichtshof
19.11.2002
2000/12/0219
Die Regelung des Paragraph 30 a, des Gehaltsgesetzes 1956 ist insgesamt, insbesondere auch in ihrem Absatz eins, Ziffer eins,, nur auf die tatsächlich von einem bestimmten Beamten ausgeübte bestimmte Tätigkeit abgestellt und von einer außerhalb der Rechtsordnung vorgenommenen, sogenannten Planstellenbewertung unabhängig (Hinweis E 13.2.1984, 83/12/0055, VwSlg 11320 A/1984, nur Leitsatz).