Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.10.2001

Geschäftszahl

2000/11/0273

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass mit Paragraph 28, Absatz 3, Arbeitszeitgesetz der Behörde Ermittlungen darüber erspart bleiben sollen, welche konkrete Fahrtstrecke - nur durch EU-Länder oder nach Drittländern oder durch Drittländer - im Ausland gewählt wurde.