Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.01.2001

Geschäftszahl

2000/11/0240

Rechtssatz

Ein einmaliger oder in großen zeitlichen Abständen vorkommender Alkoholmissbrauch reicht nicht aus den Verdacht, es bestehe Alkoholabhängigkeit im Sinne des Paragraph 14, Absatz eins, FSG-GV 1997 zu begründen.