Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.12.2001

Geschäftszahl

2000/10/0024

Rechtssatz

Das Zurkenntnisbringen des Anzeigeninhalts mit der Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme zur Rechtfertigung stellt eine taugliche Verfolgungshandlung im Sinne des Paragraph 32, VStG dar, wenn die Anzeige alle wesentlichen Tatbestandsmerkmale enthält vergleiche etwa das Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 19. September 1984, Zl 82/03/0112, VwSlg 11525 A/1984, oder das hg Erkenntnis vom 22. November 1985, Zl 85/18/0101).