Verwaltungsgerichtshof
18.02.2004
2000/08/0180
GRS wie 88/08/0199 E 19. Juni 1990 RS 4
(Das Bestehen eines "Verpflichtungsaktes" ist nicht Voraussetzung [Hinweis E 7.9.1979, 1104/77].)
Die Pflichtversicherung in einem neubegründeten Beschäftigungsverhältnis beginnt entsprechend dem Paragraph 10, Absatz eins, ASVG grundsätzlich mit dem tatsächlichen Antritt (der Aufnahme) der Beschäftigung; auf den vereinbarten Beginn des Beschäftigungsverhältnisses kommt es nicht an (Hinweis E 24.10.1989, 88/08/0281).