Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.10.2003

Geschäftszahl

2000/08/0170

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass nach der Judikatur des OGH und des VwGH der Begriff des "Bruttowochenlohnes" bzw. des "Bruttomonatslohnes" im Sinne des Kollektivvertrages für die Handelsarbeiter mit dem Begriff des Normallohns im Sinne des Paragraph 10, Absatz 3, AZG gleichzusetzen ist.