Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.05.2003

Geschäftszahl

2000/08/0103

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 94/08/0122 E 2. Juli 1996 RS 3

Stammrechtssatz

IZm Paragraph 11, Absatz 2, ASVG kommt es nicht darauf an, welche Bezeichnung die Parteien im Vergleich anläßlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses wählen, sondern darauf, ob die Voraussetzungen für die Beitragsfreiheit tatsächlich vorliegen.