Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.10.2003

Geschäftszahl

2000/08/0044

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/08/0004 E 17. September 1991 VwSlg 13471 A/1991 RS 1 (Hier: Vermittlung von Bausparverträgen durch Innendienstmitarbeiter eines Versicherers)

Stammrechtssatz

Zuwendungen durch den Dienstgeber oder durch Dritte sind dann iSd Paragraph 49, Absatz eins, ASVG als "auf Grund" des Dienstverhältnisses erhalten anzusehen, wenn sie nach dem Parteiwillen Gegenwert für eine vom Dienstnehmer erbrachte (oder noch zu erbringende) Leistung sein sollen, die nicht nur die Interessen des Dritten, sondern auch die betriebsbezogenen Eigeninteressen des Dienstgebers fördert (hier: Provisionen für Vermittlung von Bausparverträgen und Versicherungsverträgen).