Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.10.2003

Geschäftszahl

2000/08/0020

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/08/0200 E 16. Mai 2001 RS 3

Stammrechtssatz

Grundvoraussetzung für die Annahme persönlicher Abhängigkeit iSd Paragraph 4, Absatz 2, ASVG (und damit für ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis) ist die persönliche Arbeitspflicht. Fehlt sie, dann liegt ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis schon deshalb nicht vor.