Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.07.2003

Geschäftszahl

2000/07/0266

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/07/0076 E 2. Juli 1998 RS 4

(hier nur erster Satz)

Stammrechtssatz

Als Verpflichteter eines Auftrages nach Paragraph 31, Absatz 3, WRG kommt jedermann in Betracht, dessen Maßnahmen, Unterlassungen oder Anlagen typischerweise zu nicht bloß geringfügigen Einwirkungen auf Gewässer führen können. Es besteht die Möglichkeit einer Solidarverpflichtung (Hinweis E 14.12.1995, 91/07/0070, 0071).