Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.11.2001

Geschäftszahl

2000/07/0087

Rechtssatz

Das Verzeichnis der unter die Abfallgruppen des Anhanges römisch eins der Richtlinie 75/442/EWG in der Fassung der Richtlinie 91/156/EWG fallenden Abfälle (Europäischer Abfallkatalog - EWC) beinhaltet nun unter Punkt 17 05 01 auch "Erde und Steine." Im vorliegenden Fall (Erdaushub) ist der subjektive Abfallbegriff erfüllt. Auch auf Basis der Abfallrahmen-Richtlinie liegt daher Abfall vor (Hinweis E 14. Mai 1997, 96/07/0132).