Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.11.2001

Geschäftszahl

2000/07/0087

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/07/0223 E 11. September 1997 RS 3

Stammrechtssatz

Ist der subjektive Abfallbegriff erfüllt, bedarf es keinerlei Auseinandersetzung mit dem objektiven Abfallbegriff mehr.