Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.11.2001

Geschäftszahl

2000/07/0087

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/04/0241 E 21. März 1995 VwSlg 14225 A/1995 RS 2

Stammrechtssatz

Unter "Eigentümer oder Inhaber" iSd Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins, AWG 1990 sind nicht nur die (zeitlich gesehen) letzten Eigentümer oder Inhaber einer Sache in Betracht zu ziehen, sondern sämtliche aktuellen wie historischen Eigentümer oder Inhaber dieser Sache.