Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.2004

Geschäftszahl

2000/07/0074

Rechtssatz

Das Kriterium "im unbedingt erforderlichen Ausmaß" hat im Zusammenhang mit der Beurteilung, ob der Ausnahmetatbestand des Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 2, ALSAG 1989 in der Fassung 1996/201 erfüllt ist, keine gesetzliche Grundlage (Hinweis E 20. Februar 2003, 2002/07/0025).