Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.2004

Geschäftszahl

2000/07/0074

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/07/0172 E 18. September 2002 RS 5

Stammrechtssatz

Von einer Entledigung iSd Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins, AWG 1990 - und somit auch im Sinn der im Wesentlichen gleich lautenden Regelung des Paragraph 2, Absatz 4, Ziffer eins, ALSAG 1989 kann - nur dann gesprochen werden, wenn die Weitergabe der Sache in erster Linie darauf abzielt, diese loszuwerden, und darin somit das überwiegende Motiv für die Weitergabe bzw Weggabe der Sache gelegen ist(Hinweis E 4. 7. 2001, 99/07/0177).