Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.2004

Geschäftszahl

2000/07/0074

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/07/0172 E 18. September 2002 RS 2

Stammrechtssatz

Die Richtlinie 75/442/EWG in der Fassung der Richtlinie 91/156/EWG (Abfall-Richtlinie) enthält eine Begriffsbestimmung des Abfalls. Danach bedeutet "Abfall" alle Stoffe oder Gegenstände, die unter die im Anhang römisch eins aufgeführten Gruppen fallen und deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss.