Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.12.2002

Geschäftszahl

2000/07/0055

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/07/0087 E 26. Mai 1992 RS 2

(Hier: Die sekundäre Einwirkung wird aufgrund von Schneeverwehungen und -verfrachtungen durch eine bewilligte Beschneiungsanlage behauptet.)

Stammrechtssatz

Mögliche anlagenbedingte sekundäre, nicht die Substanz des Eigentums berührende Einwirkungen (wie zB Uferanlandungen infolge an einem Steg verhefteter Boote) können im Verfahren betreffend ein nach Paragraph 38, Absatz eins, WRG in der Fassung 1990/252 bewilligungspflichtiges Vorhaben (hier: Einbau eines Steges) nicht mit Aussicht auf Erfolg geltend gemacht werden (Hinweis E 13.4.1982, 82/07/0064).