Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.08.2000

Geschäftszahl

2000/07/0048

Rechtssatz

Der Begriff des "Betreibens" einer Deponie umfasst ein breites Spektrum von Sachverhalten, so dass eine abschließende Definition des Betreibens nicht gegeben werden kann. Auch das Belassen von Abfall in einer Deponie kann Teil des Betreibens der Deponie sein; zu denken ist etwa an den Fall der Belassung von Abfällen in der Deponie durch denjenigen, der die Abfälle deponiert hat. Ob jemand als Betreiber einer Deponie angesehen werden kann, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.