Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.12.2003

Geschäftszahl

2000/07/0041

Rechtssatz

Es ist unzulässig, in einem Bescheid, mit dem jemand eine wasserrechtliche Bewilligung erteilt wird, zugleich eine Verpflichtung einer anderen Person zu begründen.