Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.05.2001

Geschäftszahl

2000/06/0056

Rechtssatz

Paragraph 30, Vlbg BauG 1972 vermittelt kein Nachbarrecht betreffend die Errichtung einer Mauer zur Abwehr möglicher Wasserimmissionen oder auch Erdrutschungen.