Verwaltungsgerichtshof
19.06.2002
2000/05/0059
Die Flächenwidmung Bauland-Kerngebiet nach Paragraph 16, Absatz eins, Ziffer 2, NÖ ROG 1976 gewährt den Nachbarn einen Immissionsschutz und damit ein subjektives Recht auf Übereinstimmung des Bauvorhabens mit dem Flächenwidmungsplan (Hinweis Erkenntnis vom 26. April 2000, Zl. 96/05/0151).