Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.06.2002

Geschäftszahl

2000/05/0059

Rechtssatz

Die Flächenwidmung Bauland-Kerngebiet nach Paragraph 16, Absatz eins, Ziffer 2, NÖ ROG 1976 gewährt den Nachbarn einen Immissionsschutz und damit ein subjektives Recht auf Übereinstimmung des Bauvorhabens mit dem Flächenwidmungsplan (Hinweis Erkenntnis vom 26. April 2000, Zl. 96/05/0151).