Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.01.2002

Geschäftszahl

2000/04/0203

Rechtssatz

Das Feststellungsverfahren nach Paragraph 358, Absatz eins, GewO 1994 ist auch für die Beurteilung der Frage, ob die Voraussetzungen für die Genehmigungspflicht der Änderung einer Betriebsanlage nach Paragraph 81, GewO 1994 gegeben sind, anwendbar.